Wenn man in Österreich mit einem Erdgasauto unterwegs ist, muss
man ein so genanntes Betriebsbuch mitführen. Damit ist ein
Dokument gemeint, das folgende Inhalte aufweist:
Dieses Betriebsbuch muss vom Fahrzeughersteller übergeben werden bzw. von dem Unternehmen, das den Einbau des CNG-Tanks durchgeführt hat.
Die Überprüfung der Erdgasfahrzeuge nach § 57a unterscheidet sich kaum von der Überprüfung eines herkömmlichen Fahrzeuges. Die bis vor kurzem notwendige Dichtheitsprobe des Gastanks ist nicht mehr erforderlich, da diese an den Tankstellen bei der Betankung automatisch durchgeführt wird.
Unabhängig von der § 57a Überprüfung ist nach spätestens 36 Monaten eine visuelle Prüfung der Gastanks im eingebautem Zustand erforderlich. Bei Auffälligkeiten ist der Prüfer angewiesen, die Tanks auszubauen und genau zu kontrollieren.
Die zehnjährige Überprüfung von Erdgastanks gibt es in dieser Form nicht mehr, sie gilt allerdings weiterhin für flüssiggasbetriebene Fahrzeuge.
Das Verbot von "Gasfahrzeugen" bei öffentlichen Tiefgaragen
zielt auf Flüssiggasfahrzeuge ab, weil Flüssiggas schwerer ist
als Luft. Mit Erdgasfahrzeugen darf daher in Tiefgaragen (z.B.
Apcoa, Wipark) grundsätzlich geparkt werden, allerdings gibt es
(leider auch in Österreich) länderspezifische Gesetze, die
unterschiedlich formuliert sind. Die Beschilderung an einer
Garageneinfahrt ist auch privatrechtlich zu beachten: Jeder
Garagenbesitzer kann für seinen Bereich ein Verbot aussprechen.
Vor der Fahrzeuganschaffung ist es daher empfehlenswert, diese
Frage mit dem jeweiligen (Haus-) Garagenbetreiber abzuklären,
und ihn auf die grundsätzliche Erlaubnis aufmerksam zu
machen.
Entsprechend der VBV (Versandbehälterverordnung) ist die
Selbstbetankung von Erdgasfahrzeugen in Österreich
grundsätzlich erlaubt. Bitte beachten Sie allerdings die
Hinweisschilder an den Tankstellen!