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Sonderprüfung abgeschlossen

  • Untersuchungsbericht findet Prozessabweichungen in allen drei Teiluntersuchungen
  • Untersuchungsbericht sieht aber keine ausreichende rechtliche Grundlage für einklagbares Fehlverhalten des Ex-Vorstandsvorsitzenden Rainer Seele 
  • Aufsichtsrat wird HV Entlastung vorschlagen

Die vom OMV Aufsichtsrat beauftragte Sonderprüfung im Zusammenhang mit einem möglichen Fehlverhalten des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Rainer Seele durch die deutsche Anwaltskanzlei Gleiss Lutz und die österreichische Kanzlei hba ist abgeschlossen. Der Untersuchungsbericht wurde heute dem Aufsichtsrat präsentiert. 

Untersucht wurden mögliche Pflichtverletzungen und daraus resultierende mögliche Schadenersatzansprüche gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden Rainer Seele in folgenden Bereichen: 1) Abschluss einer Nebenvereinbarung mit einer OMV Führungskraft, 2) Abschluss eines Sportsponsoringvertrages mit dem Fußballverein Zenit St. Petersburg im Jahr 2018 sowie 3) die Änderungen der Gaslieferverträge mit Gazprom Export im Jahr 2018.

Keine ausreichende rechtliche Grundlage für einklagbares Fehlverhalten

Laut dem im Aufsichtsrat präsentierten und diskutierten Untersuchungsbericht hat der frühere Vorstandsvorsitzende der OMV Rainer Seele bei Gasliefervertragsänderungen im Jahr 2018 im Rahmen seiner Ermächtigungen gehandelt. Hinweise auf Abweichungen von unternehmensinternen Vorgaben fanden sich beim Abschluss einer Nebenvereinbarung mit einer OMV Führungskraft und beim Abschluss des Sportsponsoringvertrages mit dem Fußballverein Zenit St. Petersburg. Dennoch gehen die Rechtsexperten davon aus, dass beide Vereinbarungen rechtswirksam abgeschlossen wurden, erläutert Rechtsanwalt Johannes Zink von der Kanzlei hba: „Trotz festgestellter Abweichungen von unternehmensinternen Vorgaben ist es zu keinem einklagbaren Fehlverhalten des Ex-Vorstandsvorsitzenden gekommen.“ Dementsprechend stehe auch einer Entlastung der ehemaligen Führungskraft durch die Hauptversammlung nichts entgegen, so Zink.

Keine Schadenersatzklage

Der Aufsichtsrat hat daher nach ausführlicher Diskussion beschlossen, von einer Schadenersatzklage gegen Rainer Seele abzusehen.

Aufsichtsratsvorsitzender Mark Garrett: „Wir haben die Vorwürfe sehr ernst genommen und eine externe Untersuchung beauftragt. Der Aufsichtsrat folgt daher der Empfehlung der Rechtsexperten und wird aus aktueller Sicht keine Klage beauftragen und der kommenden Hauptversammlung die Entlastung des Ex-Vorstandsvorsitzenden vorschlagen. 

Die Prüfergebnisse zeigen aber auch einen nachlässigen Umgang des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden in der Auslegung der strengen Compliance- und Verhaltensregeln der OMV, die der Aufsichtsrat der OMV nicht duldet. Es war daher auch richtig und wichtig, eine umfassende Prüfung der Vorwürfe als klares Signal dafür einzuleiten, dass in der OMV ein derartiges Verhalten keinen Platz hat. In diesem Zuge haben wir die internen Regeln dahingehend verschärft, dass strategisch bedeutsame Verträge eine formale Zustimmung des Aufsichtsrats erfordern.“

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