PFAS Ombudsstelle Schwechat
Im Zuge von Untersuchungen in einem Teilgebiet von Mannswörth, nördlich der Raffinerie Schwechat, wurden erhöhte Werte an Per- und Polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Grundwasser festgestellt. PFAS wurden zu keinem Zeitpunkt im Produktionsprozess in der Raffinerie verwendet, es wurden in der Vergangenheit allerdings PFAS-haltige Löschschäume gemäß ihrer Zulassung auch zu Feuerwehr Löschübungen eingesetzt.
Das öffentliche Trinkwassernetz ist nicht betroffen.
OMV nimmt die Situation ernst und stimmt das weitere Vorgehen eng mit den zuständigen Behörden ab. Ziel ist es, betroffene Anrainerinnen und Anrainer rasch, klar und nachvollziehbar zu informieren und gleichzeitig alle notwendigen weiteren fachlichen Schritte einzuleiten.
Bis zur abschließenden fachlichen Bewertung wird empfohlen, Grundwasser in den betroffenen Bereichen jedenfalls nicht als Trinkwasser und auch vorsorglich nicht für die Gartenbewässerung, Poolbefüllung, Tierhaltung, Fischzucht oder ähnliche Anwendungen zu verwenden.
OMV wird betroffene Haushalte gemeinsam mit der Gemeinde Schwechat persönlich schriftlich informieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten werden hier laufend aktualisiert.
Eine Ombudsstelle steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und wird durch einen Umweltmediziner fachlich unterstützt.
Sämtliche weiteren Schritte zur Altlastensanierung Löschschaum werden transparent und mit den Behörden abgestimmt laufend kommuniziert.
PFAS: Fragen und Antworten
PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffgruppe wurde aufgrund ihrer technischen Eigenschaften in vielen Bereichen eingesetzt, unter anderem auch in bestimmten Feuerlöschschäumen. PFAS bauen sich in der Umwelt nur sehr langsam ab. Deshalb werden sie heute besonders genau untersucht und strenger reguliert.
Im Zuge von Untersuchungen wurden in einem Teilgebiet von Mannswörth, nördlich der Raffinerie Schwechat, erhöhte PFAS-Werte im Grundwasser festgestellt. Davon ist die Grundwassernutzung in einem bestimmten Gebiet betroffen. Das öffentliche Trinkwassernetz wurde zuletzt im Februar 2026 von einem akkreditierten Trinkwasseruntersuchungslabor im Auftrag der Stadtgemeinde Schwechat überprüft und ist nicht betroffen.
Weil privates Grundwasser in einzelnen Bereichen nicht nur theoretisch vorhanden ist, sondern auch praktisch genutzt wird, etwa für Trinkwasserbenutzung, Gartenbewässerung, Poolbefüllung, Tierhaltung oder ähnliche Anwendungen. Genau diese Nutzungen stehen derzeit im Fokus der fachlichen Bewertung und der vorsorglichen Empfehlungen.
Das öffentliche Trinkwassernetz wurde zuletzt im Februar 2026 von einem akkreditierten Trinkwasseruntersuchungslabor im Auftrag der Stadtgemeinde Schwechat überprüft und ist nicht betroffen. Es geht um private Grundwassernutzungen in einem bestimmten Gebiet. Die aktuelle Fragestellung betrifft private Grundwassernutzungen in einem abgegrenzten Bereich.
Nach derzeitigem Stand geht es um private Grundwassernutzungen in einem abgegrenzten Bereich. Das öffentliche Trinkwassernetz ist nicht betroffen.
Ob mein Grundstück betroffen ist, hängt von der Lage im untersuchten Gebiet und von den jeweiligen Untersuchungsergebnissen ab. Betroffene beziehungsweise potenziell betroffene Haushalte werden gezielt informiert. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Grundstück dazugehört, können Sie sich direkt an die Ombudsstelle wenden.
Der derzeit betrachtete Bereich liegt nördlich der Raffinerie im Raum Mannswörth. Die genaue Abgrenzung wird durch weitere Untersuchungen laufend präzisiert. Entscheidend ist, dass Betroffene gezielt informiert werden und zusätzliche Ergebnisse mit den zuständigen Behörden abgestimmt in die weitere Bewertung einfließen.
Bis zur abschließenden fachlichen Bewertung wird empfohlen, privates Grundwasser in den betroffenen Bereichen vorsorglich nicht für Trinkwasser, Gartenbewässerung, Poolbefüllung, Tierhaltung, Fischzucht oder ähnliche Anwendungen zu verwenden. Diese Empfehlung dient der Vorsorge und der klaren Orientierung für Betroffene.
Derzeit wird davon abgeraten, in den betroffenen Bereichen Pools mit privatem Grundwasser zu befüllen. Grund dafür ist, dass einzelne Nutzungen derzeit fachlich bewertet werden und bis zum Abschluss dieser Bewertung eine vorsorgliche Einschränkung gilt.
Dazu sind pauschale Aussagen ohne fachliche Bewertung nicht seriös. Diese Frage wird im Rahmen der laufenden Untersuchungen und mit Unterstützung unabhängiger Fachleute bewertet. Wichtig ist: OMV kommuniziert hierzu nur belastbare Aussagen und vermeidet voreilige Entwarnungen ebenso wie unbegründete Zuspitzungen.
Ja. Die PFAS sind im privaten Grundwasser. Daher beziehen sich die vorsorglichen Empfehlungen nur auf die Nutzung von privatem Grundwasser, nicht auf den bloßen Aufenthalt im Garten.
Auch dazu gilt: Bis zur abschließenden Bewertung wird empfohlen, privates Grundwasser in den betroffenen Bereichen vorsorglich nicht für Tierhaltung zu verwenden. Darüber hinausgehende Fragen werden über die Ombudsstelle aufgenommen und fachlich geklärt.
Eine pauschale Aussage dazu wäre nicht seriös. Gesundheitliche Fragestellungen müssen immer im konkreten Zusammenhang von Belastungssituation, Nutzung und fachlicher Bewertung betrachtet werden. Genau deshalb werden diese Fragen gemeinsam mit unabhängigen Fachleuten und den zuständigen Stellen geprüft.
Nach derzeitigem Stand wird ein Zusammenhang mit der historischen Nutzung von Feuerlöschschäumen im Bereich der Raffinerie geprüft. Die genaue fachliche Einordnung erfolgt auf Basis der bestehenden Daten, der Grundwasserströmung und weiterer Untersuchungen.
Im Zuge der laufenden Untersuchungen wurden außerhalb des Raffineriegeländes erstmals im April 2025 an einer Messstelle PFAS-Werte über 100 ng/l (Trinkwassergrenzwert seit Jänner 2026) festgestellt. Eine weitere Beprobung im Juni 2025 bestätigte an dieser Stelle erneut einen nunmehr erhöhten Wert. Auf dieser Grundlage wurden zusätzliche Untersuchungen eingeleitet, um die Situation fachlich abzusichern und das Ausmaß besser eingrenzen zu können.
Zum früheren Zeitpunkt lag zunächst ein einzelner erhöhter Messwert im Bereich der Raffinerie vor. Für eine verantwortbare Information der Bevölkerung war es notwendig, diesen Befund durch weitere Untersuchungen zu überprüfen, fachlich einzuordnen (dies auch schon im Hinblick auf den seit Jänner 2026 geltenden niedrigen Grenzwert für PFAS im Trinkwasser) und die mögliche räumliche Ausbreitung verlässlicher abzugrenzen. Ziel ist es, Betroffene nicht mit unvollständigen oder vorschnellen Aussagen zu verunsichern, sondern auf Basis eines belastbaren Lagebildes und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden zu informieren.
OMV führt gemeinsam mit Fachleuten und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden weitere Untersuchungen und Bewertungen durch. Auf dieser Grundlage werden die nächsten technischen und organisatorischen Schritte festgelegt. Welche zusätzlichen Maßnahmen im Einzelnen gesetzt werden, kann erst dann gesagt werden, wenn das Lagebild ausreichend genau vorliegt.
Für Fragen und Anliegen steht eine unabhängige Ombudsstelle zur Verfügung. Sie nimmt Rückmeldungen auf, dokumentiert diese und unterstützt bei der weiteren Klärung. Darüber hinaus sind auch die zuständigen Behörden in das Verfahren eingebunden.
Ombudsstelle OMV Schwechat:
Erhebungsbogen Wasserverwendung
Bitte füllen Sie den beiliegenden Erhebungsbogen möglichst vollständig aus und senden Sie diesen an:
Postadresse: OMV Raffinerie Schwechat, Grundwassererhebung, Mannswörther Straße 28, 2320 Schwechat
E-Mail: grundwassererhebung@omv.com