PFAS Untersuchungsergebnisse westlich Ennskanal
Die ersten Ergebnisse der Hausbrunnenuntersuchungen in den Ortsteilen Windpassing, Neu-Arthof, Pyburg, Alt-Pyburg und Springsfeld liegen vor.
Was für Ihren Haushalt jetzt gilt
Im Zuge der Untersuchungen wurde eine Überschreitung des gesetzlichen PFAS-Grenzwertes für Trinkwasser von 100 Nanogramm pro Liter festgestellt. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach unserem Kenntnisstand nicht betroffen. Trinkwasser kann weiterhin verwendet werden.
Verwenden Sie für Trinken, Kochen und die Zubereitung von Lebensmitteln ausschließlich Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz.
Verwenden Sie Ihren privaten Hausbrunnen bis zur weiteren fachlichen Bewertung vorsorglich nicht für Trinkwasser, Gartenbewässerung von Obst und Gemüse, Poolbefüllung, Tiertränke, Fischteiche oder vergleichbare Nutzungen.
Sind Sie auf Ihr Brunnenwasser angewiesen, da Sie keinen funktionsfähigen Anschluss an das öffentliche Trinkwassernetz haben: Kontaktieren Sie bitte umgehend die Ombudsstelle.
Haben Sie auf Ihrer Liegenschaft einen privaten Brunnen (auch wenn Sie ihn nur gelegentlich für den Garten, einen Pool oder als Tiertränke nutzen): Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Erhebungsbogen bis 30. September 2026 zurück oder nutzen sie das elektronische Rückmeldesystem.
Mit dem Erhebungsbogen möchten wir betroffene Anrainerinnen und Anrainer rasch und pragmatisch unterstützen und die notwendigen Angaben erfassen, damit die unmittelbare monetäre Unterstützung nachvollziehbar, fair und zügig geprüft und abgewickelt werden kann. Die Übermittlung begründet keinen automatischen Rechtsanspruch auf eine Zahlung. Jeder Unterstützungsbedarf wird fachlich und rechtlich geprüft.
OMV steht dazu, alle betroffenen Anrainerinnen und Anrainer in dieser Situation nicht allein zu lassen. Wir klären die offenen Fragen Schritt für Schritt, setzen die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen um und führen die Kommunikation mit der Bevölkerung verlässlich fort.
Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Erhebungsbogen bis 30. September 2026 zurück oder nutzen sie das elektronische Rückmeldesystem.